Planungsgrundlagen klären
Wir besprechen den vorhandenen Planungsstand und definieren den Umfang der Ausführung. Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber, Planung und Bauausführung stimmen wir ab.

Wenn die Projektplanung vorliegt, übernehmen wir die Organisation und Ausführung der vereinbarten Bauleistungen.
Vorhaben besprechenWir besprechen den vorhandenen Planungsstand und definieren den Umfang der Ausführung. Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber, Planung und Bauausführung stimmen wir ab.
Wir organisieren die erforderlichen Arbeiten und koordinieren die beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Leistungen orientieren sich am vereinbarten Projektumfang.
Unterschiedliche Gewerke müssen zum richtigen Zeitpunkt zusammenarbeiten. Wir koordinieren die Reihenfolge und die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen.
Wir überwachen die vereinbarten Arbeiten und stimmen Fragen zur Umsetzung mit Ihnen und den zuständigen Beteiligten ab.

Eine Generalunternehmung kann passen, wenn Sie einen zentralen Partner für die bauliche Umsetzung suchen. Sie müssen die Ausführung der einzelnen Unternehmen dadurch nicht selbst koordinieren.
Bei der Totalunternehmung gehören Planung und Ausführung zum vereinbarten Gesamtauftrag. Die Generalunternehmung konzentriert sich auf die Umsetzung auf Basis der Projektplanung.
Das hängt von der gewählten Projektorganisation ab. Die Verantwortlichkeiten für Planung und Ausführung legen wir vor Projektbeginn fest.
Ja. Die Gesellschaft kann Leistungen selbst erbringen oder Drittunternehmen beauftragen und deren Arbeiten koordinieren.
Bauen, erneuern oder betreuen lassen: Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns.